Observation, Überwachung, Personalführung und Detektive

 

Mit uns können Sie sich rechtssicher vor Problemmitarbeitern, gerade in der derzeitigen Arbeitsmarktsituation, schützen.

  • Installation getarnter Kameras mit digitaler Bildaufzeichnung
  • Beobachtung bei Verdacht auf missbräuchliche Inanspruchnahme von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Verdacht auf Ausübung von unerlaubten Nebentätigkeiten (z.B. Schwarzarbeit)
  • Observation rund um die Uhr und jeden Tag (24/7)
"Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und dürfen Ihnen im Extremfall die Kosten dafür in Rechnung stellen. Vorraussetzung ist hierfür ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter z.B. eine Krankheit nur vortäuscht."
Quelle: Bundesarbeitsgericht Kassel (Az.: 8 ABR 5/97)